Würzburg
(Erstmeldung) Ferienreisezeit ist Stauzeit. Und wenn der Verkehr auf den Autobahnen zum Stehen kommt, kann das ganz gewaltig nerven.
Dann ist für nicht wenige Verkehrsteilnehmer die Versuchung groß, den Standstreifen zum Überholen zu nutzen. Das allerdings ist kein Kavaliersdelikt.
Der Standstreifen auf Autobahnen ist für Verkehrsteilnehmer im Normalfall tabu und das Befahren lediglich Pannenfahrzeugen bzw. in Notfällen erlaubt.
Aber das Fahren auf dem Seitenstreifen ist nicht nur verboten, es kann auch teuer werden: der Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von 75,- Euro sowie einen Punkt in der so genannten Verkehrssünderkartei vor.
Unsere Bilder entstanden auf der A3 bei Würzburg zwischen Kist und Heidingsfeld. Dort sollten eigentlich lediglich Staubilder vom ersten Ferienwochenende in Bayern aufgenommen werden. Doch dann fuhren quasi im Minutentakt die ganz eiligen Verkehrsteilnehmer vor die Kamera.
Und dann war da noch der Fahrer des roten Klein-LKW mit polnischem Kennzeichen. Immer, wenn er im Rückspiegel einen Standspurhopper kommen sah, zog er mit seinem Renault nach rechts und hinderte die Rechtsüberholer daran, am Stau vorbei nach vorne zu fahren.
Fotos: Berthold Diem
© B. Diem 2016
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