Freitag, 9. Februar 2018

Nach Reizgas-Vorfall im McDonald's – Bundespolizei ermittelt Tatverdächtigen

Würzburg
(bpoli) Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Bundespolizei gelungen einen Tatverdächtigen zu ermitteln, der im dringenden Verdacht steht für den sich im Januar zugetragenen Reizgas-Vorfall im Würzburger Hauptbahnhof verantwortlich zu sein. Der 17-jährige Jugendliche bestreitet zwar die Tat, ist jedoch von einer Augenzeugin zweifelsfrei identifiziert worden. Insgesamt waren durch die Tat am 3. Januar elf Personen verletzt worden. 

Wie bereits mehrfach berichtet, klagten am Abend des 3. Januars plötzlich mehrere Gäste und Mitarbeiter der im Hauptbahnhof Würzburg ansässigen McDonald's-Filiale über Atemwegsreizungen, was zu einem Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten führte. 

Nachdem der Verdacht nahe lag, dass das Reizgas nicht zufällig freigesetzt wurde, hatte die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und sich am 4. Januar mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit gewandt. Tatsächlich meldete sich daraufhin eine Frau bei der Bundespolizei, die in einem großen Würzburger Onlinenachrichtenportal von der Bitte der Ermittler gelesen hatte. Die Zeugin erklärte, gesehen zu haben, wie ein Jugendlicher Reizgas im McDonald's versprüht hatte. Von diesem konnte sie eine detaillierte Personenbeschreibung abgeben. 

Anhand dieser Personenbeschreibung gelang der Bundespolizei schließlich einen 17-jährigen Tatverdächtigen zu ermitteln. Der syrische Staatsangehörige streitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab. Bei einer Bildvorlage konnte die Augenzeugin jedoch den Beschuldigten einwandfrei wiedererkennen und als Verantwortlichen identifizieren.

Die Ermittlungen der Bundespolizei sind nunmehr abgeschlossen. Da an der Aussage der Augenzeugin keinerlei Zweifel bestehen wird nun eine Strafanzeige gegen den Jugendlichen wegen elffacher  gefährlicher Körperverletzung erstattet. Ob es zu einer Anklageerhebung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. 

Auch inwiefern die Geschädigten zivilrechtliche Forderungen gegen den 17-Jährigen stellen können, hängt letztlich vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab. 










Fotos: Berthold Diem
© B. Diem 2018

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