Donnerstag, 18. Oktober 2012

Hoher Sachschaden nach Explosion in Wohnhaus – eine Person schwer verletzt

OBERNBREIT, LKR. KITZINGEN. 
(ppu) Die Explosion ereignete sich im Dachgeschoss eines älteren Hauses, das von zwei Parteien bewohnt wird. Die Bewohnerin betreibt dort einen Gasherd. Aus bislang unbekannter Ursache ist in der Wohnung offenbar eine Gasflasche explodiert. Die Detonation war so stark, dass ein Holzfensterrahmen herausgesprengt wurde und einen Zaun des Nachbargrundstücks beschädigte. Im Dach befindet sich nun ein circa 1x2 Meter großes Loch. Die ältere Frau kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. 

aktualisiert:

 Nachdem am Donnerstagvormittag eine Bewohnerin bei einer Gasexplosion schwere Verletzungen erlitten hat, sind die Ermittlungen der Kripo Würzburg in vollem Gange. Fest steht, dass die Wohnung der Rentnerin so schwer beschädigt ist, dass die Räume nicht mehr bewohnbar sind. Die genaue Schadenshöhe lässt sich noch nicht beziffern.

Bei den Untersuchungen in der betroffenen Dachgeschosswohnung hat sich inzwischen herausgestellt, dass nicht – wie zunächst angenommen – eine Gasflasche explodiert ist, mit der ein Herd in der Küche betrieben wird. Vielmehr kam zu einer Explosion von ausgetretenem Gas, wobei die Ursache dafür bislang noch nicht bekannt ist.

Die 85-Jährige, die das Obergeschoss des älteren Anwesens alleine bewohnt, hatte sich zum Zeitpunkt der Explosion vermutlich in der Küche aufgehalten. Über die Schwere ihrer Verletzungen gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse.

Durch die Wucht der Detonation wurde ein Fenster samt Rahmen herausgesprengt und mehrere Meter weg geschleudert. In anderen Räumen zerbarsten Fensterscheiben. Außerdem weisen die Wände in verschiedenen Zimmern Risse auf. Auch das Dach über der Küche zeigt Risse. Auf einer Fläche von etwa einem Quadratmeter flogen an dieser Stelle die Ziegel davon.

Am Nachmittag führten Statiker in dem Gebäude Untersuchungen durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Wohnung im Erdgeschoss nicht beschädigt wurde. Die Bewohner konnten ihre Räume wieder beziehen. Die Dachgeschosswohnung ist dagegen nicht mehr bewohnbar.













Fotos und Video: Berthold Diem
© B. Diem 2012

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